Privates Lehrinstitut
Manuela Obermeier
Eigenverantwortlich dürfen in Deutschland nur Ärzte und Heilpraktiker Heilkunde betreiben. Seit vielen Jahren steigt in der Bevölkerung die Akzeptanz zu dieser alternativen Behandlungsmethode.
Im Heilpraktikergesetz (HeilprG) wird die Zulassung zum Beruf über eine durchaus anspruchsvolle Zulassungsprüfung geregelt, verlangt aber keinen hohen Schulabschluss und kein langjähriges Studium. Damit ist der Heilpraktiker-Beruf ein interessanter und abwechslungsreicher Weg für Frauen und Männer unterschiedlicher Vorbildung und Lebenserfahrung, die ihren Lebenssinn im Dienst am kranken Mitmenschen sehen, in einem Beruf mit großen Entfaltungsmöglichkeiten und hoher sozialer Anerkennung.
Lehrplan:
Allgemeiner Teil:
Krankheitslehre:
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung kann eine Praxis eröffnet werden. Wie auch in anderen Bereichen des Berufslebens üblich, sind hieran gewisse gesetzliche Anforderungen geknüpft. Auch die Anmeldung selbst bei verschiedenen Ämtern ist reguliert. Gern gebe ich Ihnen wichtige Informationen zur Anmeldung und beantworte Ihre Fragen zu räumlichen Voraussetzungen in einem persönlichen Gespräch.
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